Agrarrecht

Das Agrarrecht besteht traditionell vor allem aus dem Recht der Landwirtschaft. Darüber hinaus zählen auch u.a. das Recht der Forstwirtschaft, des Sortenschutzes für Saatgut, das Recht der kommerziellen und privaten Fischerei, der Jagd und das Tierrecht zum Agrarrecht. Es ist dabei zu beachten, dass es sich beim Agrarrecht nicht um ein eigenständiges Rechtsgebiet handelt. Es umfasst vielmehr eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen, die für landwirtschaftliche Betriebe von Bedeutung sind und die in den verschiedensten Rechtsbereichen vorzufinden sind. So ist ein Schwerpunkt des Agrarrechts der Kanzlei Spenneberg.