Grundstücksrecht

Das Grundstücksrecht wird oft als Immobilienrecht bezeichnet, obwohl der Begriff Immobilienrecht kein einheitliches Rechtsgebiet in der Bundesrepublik Deutschland umfasst. Das Grundstücksrecht und das Immobilienrecht umfassen verschiedene einzelne Spezialgesetze. Die wichtigsten sind das BGB, worin das materielle Grundstücksrecht im Sachenrecht umfassend geregelt ist, und die Grundbuchordnung (GBO), die sich mit dem formellen Grundstücksrecht befasst.