Straf- und Strafvollzugsrecht

Das Strafrecht zählt neben dem Zivilrecht und dem öffentlichen Recht zu den drei Kern-Rechtsgebieten in Deutschland. Es umfasst sämtliche Rechtsvorschriften, welche Straftaten definieren. Das Strafrecht hat in einem Rechtsstaat moderner Prägung den Zweck, den Schutz von Individualrechtsgütern und Rechtsgütern der Allgemeinheit sicherzustellen.
Die Hauptstrafen die das Strafrecht kennt sind Freiheitsstrafe und Geldstrafe. Dabei ist zu beachten, dass die Freiheitsstrafe als letztes Mittel gilt, um den Rechtsfrieden wiederherzustellen.